19.11.2019
Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung
Ab 2020 ist gemäß § 40 a Abs. 1 EStG eine 25-%-Pauschalierung der Lohnsteuer zulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 120 € (bisher 72 €) nicht übersteigt. Gleichzeitig mit der Erhöhung des Arbeitslohns erfolgt eine Erhöhung des pauschalierungsfähigen durchschnittlichen Stundenlohns von 12 € auf 15 €.